Neues Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI

Ab 01.09.2023 gilt ein neues Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI.

Mit Wirkung ab dem 1. September 2023 werden Änderungen der AVSG und der VV-AVSG in Kraft treten, die auch eine Änderung des Schulungskonzepts zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI mit sich bringen.

Das „Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI“ umfasst ab 01.09.2023 nur noch 30 Unterrichtseinheiten (UE). Daneben ist das bisherige Schulungskonzept mit 40 UE weiterhin bis zum 31.12.2024 gültig, um allen beteiligten Akteuren eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen.

Festgeschrieben wurde zudem, dass Schulungen und Fortbildungen im Präsenz- oder Online-Live-Format möglich sind.

Das neue Schulungskonzept können Sie bereits hier einsehen.