Der Bayerische Demenzfonds Neuerlass der DEMTeil-Förderrichtlinie zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 ist die Richtline für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe - DEMTeil) mit wichtigen Änderungen neu erlassen worden.
Der Bayerische Demenzfonds unterstützt in der ersten Fördersäule weiterhin Angebote, die sich auf die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen fokussieren. Bei den Angeboten soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz im Mittelpunkt stehen und bürgerschaftlich Engagierte eingebunden werden.
Der Bewilligungszeitraum der bereits bestehenden Fördersäule der Teilhabeangebote wurde in der neuen Förderrichtlinie verlängert und die maximale Fördersumme von 10.000 auf 15.000 Euro angehoben. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
Seit 01.01.2023 gibt es eine zweite Fördersäule zum Auf- und Ausbau von „demenzsensiblen Kommunen“. Entsprechende Programme der Kommunen können mit bis zu 20.000 Euro über maximal 18 Monate gefördert werden.
Die Zuwendungen für beide Fördersäulen werden als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen hat und ein Bezug zu Bayern besteht. Anträge können immer zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres an das Landesamt für Pflege gerichtet werden. Weitere Informationen zum Bayerischen Demenzfonds und die Antragsunterlagen finden Sie hier.