Seit 01.01.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Seit Kurzem gibt es nun schon über 10.000 registrierte ehrenamtlich tätige Einzelpersonen.
Um den Entlastungsbetrag für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nutzen zu können, ist eine Registrierung bei den Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern notwendig. Diese kann online auf der Internetseite www.einzelperson-bayern.de vorgenommen werden. Auf dieser Seite sind u.a. auch Informationen zu den Registrierungsvoraussetzungen sowie zum Schulungsangebot enthalten. Die Beratung zum Format der ehrenamtlich tätigen Einzelperson erfolgt durch die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern.
Die aktuelle Pressemitteilung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention finden Sie hier.