Hinweise zur neuen HärtefallfondsPflegeR

Durch die im Jahr 2022 angefallenen, energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen stehen auch pflegerische Beratungs- und Versorgungsstrukturen vor großen Herausforderungen und es besteht nicht zuletzt die Gefahr, dass diese, für den pflegerischen Alltag so wichtigen Einrichtungen die enormen Kostensteigerungen nicht refinanzieren können und ihren Betrieb aufgeben müssen. Um dem entgegenzuwirken, gewährt der Freistaat Bayern gemäß der neuen HärtefallfondsPflegeR als Billigkeitsleistung Finanzhilfen für ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote, die in Ergänzung zu Unterstützungsmaßnahmen des Bundes greifen.

Antragsberechtigt sind gemäß Nr. 2 Satz 1 der HärtefallfondsPflegeR auch Träger vonanerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gem. § 45a Abs. 1 SGB XI sowie Träger von Fachstellen für pflegende Angehörige gem. Nr. 2.4 der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“.

Informationen für Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Informationen für Träger von Fachstellen für pflegende Angehörige finden Sie hier.